Immobilien Wohnungseigentümer übertrumpfen Vorschrift
Saarbrücken · Eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft kann in einer Eigentümer-Versammlung beschließen, dass das Trinkwasser für alle Wohnungen auf Legionellen untersucht werden darf. Das entschied das Landgericht Saarbrücken (Az.: 5 S 17/15). Vorgeschrieben ist diese Prüfung eigentlich nur für vermietete Wohnungen.
03.05.2018
, 20:26 Uhr
Dennoch sei der Beschluss der Versammlung bindend, so die Richter.