Immobilien Unkraut abfackeln kann leichtsinnig sein

Celle · Lässt ein Grundstücksbesitzer von seinem Auszubildenden Unkraut in den Pflasterfugen durch Abflammen vernichten, so muss seine Wohngebäudeversicherung nicht voll leisten, wenn dabei eine Hecke in Flammen aufgeht, das Feuer auf das Haus übergreift und ein hoher finanzieller Schaden entsteht.

Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt, da an dem Tag „frischer Wind“ herrschte, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Celle. Die Gefahr von Funkenflug im Zusammenhang mit der durchgeführten Unkrautbeseitigung hätte dem Mann „unter den gegebenen Umständen einleuchten müssen“. (AZ: 8 U 203/17)

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