Urteil Verwaltungsgericht Koblenz Wenig Chancen bei Sportplatz-Erweiterung

Koblenz · Ein Grundstückseigentümer muss es hinnehmen, wenn eine Sportanlage in der Nachbarschaft erweitert wird. Dies gilt vor allem dann, wenn bereits ein Sportplatz vorhanden war, als der Eigentümer dieses Grundstück erwarb.

Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor (Az.: 1 K 875/16). In dieser Sportanlage wurden auch die Lärmschutzwerte (meist) eingehalten.

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