Versicherung kann Zahlung verweigern

Berlin · Versicherung kann Zahlung verweigern Heimwerker dürfen ihre eigenen Fähigkeiten nicht überschätzen. Profi-Arbeiten überlassen sie lieber qualifizierten Fachleuten.

Denn bei Schäden zahle sonst wahrscheinlich die Versicherung nicht. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin. Ein Beispiel sei das Verlegen von Wasserleitungen in Eigenregie. Bei unsachgemäßer Arbeit können teure Wasserschäden auftreten. Selbst erledigen könnten viele Heimwerker hingegen einfache Arbeiten wie das Fliesen- und Teppichlegen, Tapezieren und Streichen.

Rücksichtnahme bei Balkonnutzung

Mieter können ihren Balkon in der Regel nutzen, wie sie möchten. Allerdings gilt das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. So sollte man zum Beispiel beim Sonnenbaden auf andere Menschen achten. Denn FKK-Sonnen kann Ärger bringen. Auch beim Rauchen und Musikhören muss darauf geachtetet werden, dass Nachbarn nicht übermäßig gestört werden. Eine Dekoration des Balkons ist grundsätzlich erlaubt. Blumenkästen müssen aber so gesichert sein, dass sie nicht herunterfallen können.

Bei Auslandsaufenthalt Untervermietung erlaubt

Mieter dürfen ihre Wohnung untervermieten, wenn sie längere Zeit im Ausland sind. Denn in einem solchen Fall liege ein berechtigtes Interesse vor, die Mietkosten gering zu halten, befand das Landgericht Hamburg (Az.: 316 S 57/13), wie die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" berichtet. Der Vermieter könne die Erlaubnis nicht verweigern. Liege keine dauerhafte, sondern eine zeitlich begrenzte Verlagerung des Lebensmittelpunktes vor, sei eine Untervermietung erlaubt, so das Gericht.

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