Mietrecht Mietertäuschung kann teuer werden

Koblenz · (dpa) Vermieter dürfen ihren Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Doch täuschen sie das nur vor, kann sie das teuer zu stehen kommen, informiert die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Der ausgezogene Mieter könne vom Vermieter dann Schadenersatz verlangen.

Dazu zählen die Anwaltskosten für die Überprüfung der unberechtigten Kündigung, Kosten für die Wohnungssuche und die Umzugs- oder Renovierungskosten. Zahlt er nach dem Auszug eine höhere Miete als zuvor, lasse sich auch die Mietdifferenz für eine Dauer von dreieinhalb bis vier Jahren geltend machen.

(dpa)
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