Urteil Vermieter muss Pavillon im Garten zustimmen

Berlin · Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hat entschieden, dass ohne Zustimmung des Vermieters ein Mieter keine baulichen Veränderungen an einer Mietsache vornehmen darf. In dem Fall hatte ein Mieter im Vorgarten ohne Einwilligung des Vermieters einen Pavillon mit Stoffplanen-Dach aufgestellt.

Nachdem das Haus verkauft worden war, verlangte der neue Eigentümer, dass der Pavillon entfernt wird. Der Mieter wollte das nicht hinnehmen. Das Gericht urteilte: Weil der Pavillon eine bauliche Veränderung darstellt, die ohne Zustimmung errichtet wurde, muss er entfernt werden. Die Duldung durch den vorherigen Eigentümer zählt nicht. (AmG Berlin-Schöneberg, 5 C 208/17)

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