Mietrecht Verjährungsfrist bei Mietschäden

Berlin · Verursachen Mieter Schäden an der Mietsache, haben Vermieter Anspruch auf Schadenersatz. Laut Gesetz verjähren die Ansprüche in sechs Monaten. Beginn der Verjährungsfrist ist der Zeitpunkt, zu dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält.

Was aber ist, wenn das Mietverhältnis noch läuft? Nach Ansicht des Landgerichts Berlin sind Ansprüche des Vermieters in einem solchen Fall grundsätzlich nach 30 Jahren verjährt (Az.: 64 S 51/19), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

(dpa)
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