Vermieter dürfen Herd problemlos austauschen

Berlin · (dpa) Will der Vermieter den Herd austauschen, so muss der Mieter diese Modernisierungsmaßnahme in der Regel dulden. Das gilt auch, wenn der Mieter befürchtet, dass die Wohnung dadurch im Mietspiegel höher eingestuft wird, was zu einer späteren Mieterhöhung führen könnte. Das hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden. Es liege im Interesse des Vermieters, den Wert der Wohnung zu steigern, um eine bessere Vermietbarkeit und eine höhere Vergleichsmiete zu erzielen, legten die Richter fest. Entscheidend dafür, dass eine Maßnahme als Modernisierung anerkannt wird, sei nur, dass diese den Wohnwert steigert.

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