Vermieter darf alte Fährräder im Hof nicht einfach entsorgen

Berlin · Vermieter dürfen im Hof abgestellte Fahrräder nicht ohne weiteres einfach entsorgen. Das gilt auch, wenn das Rad möglicherweise lange nicht mehr benutzt worden ist. "An meinem Eigentum darf sich niemand vergreifen", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin . Entsorgt der Vermieter das Rad dennoch, weil er der Meinung ist, es gehöre niemandem, kann der Mieter im Zweifel Schadenersatz verlangen.Allerdings darf ein Vermieter durchaus Regeln für das Abstellen von Fahrrädern auf dem Hof aufstellen.

So kann er beispielsweise bestimmen, dass die Räder ausschließlich an speziell dafür vorgesehenen Plätzen stehen dürfen und nicht an irgendeiner anderen Stelle im Hof oder Flur.

Häufig bitten Vermieter ihre darum, die im Hof abgestellten Räder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu markieren. Alle bis zum Ablauf dieser Frist nicht gekennzeichneten Räder würden dann entsorgt. "Das ist aber nicht ohne weiteres zulässig", erklärt Experte Ulrich Ropertz. Denn es könne immer passieren, dass ein Mieter trotz einer angemessenen Frist die Aufforderung nicht lese, zum Beispiel weil er längere Zeit im Urlaub oder auf Dienstreise ist. Für sein entsorgtes Rad könne der Mieter auch in einem solchen Fall Ersatz verlangen.

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