Urteil: Vermieter darf Wohnung bei starkem Gestank besichtigen

München · Wenn es aus einer Wohnung stinkt, darf der Vermieter dort nach dem Rechten sehen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 461 C 19626/15). "Der Vermieter hat das Recht, die vermietete Wohnung zu besichtigen, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein drohender Schaden eintreten kann", entschied das Gericht - "spätestens jedoch alle fünf Jahre gilt dieses Recht".

Im verhandelten Fall hatte die Vermieterin einer Einzimmerwohnung in München geklagt. Die Hausverwaltung hatte sie darauf aufmerksam gemacht, dass aus der Wohnung unangenehme Gerüche strömten. "Der Geruch hielt mehr als zwei Wochen an. Eine genaue Beschreibung des Geruchs war nicht möglich", so das Gericht. "Da die Vermieterin in Sorge war, dass Schimmel, Fäulnis oder gar eine Verwesung Ursache des üblen Geruchs sind, wollte sie die Wohnung besichtigen." Der Mieter bestritt jedoch, dass es bei ihm stank und bot keinen Termin für eine Besichtigung an. Dagegen klagte die Vermieterin und bekam Recht. Was in der Wohnung so stank, ließ sich laut Gericht nicht ermitteln.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort