Immobilien Ungültiger Mietspiegel schützt nicht

Berlin · Stellt sich heraus, dass ein Mietspiegel, der für die Feststellung einer „ortsüblichen Vergleichsmiete“ herangezogen worden ist, auf Daten beruhe, die „nicht nach anerkannten Grundsätzen ausgewertet“ worden sind, so ist er nicht gültig.

Der Vermieter hat dann das Recht, die Miethöhe per Sachverständigengutachten ermitteln zu lassen, so das Landgericht Berlin. (AZ: 63 S 230/16)

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