Orkantief „Zeynep“ Sturmschäden an Haus und Garten: Welche Versicherung zahlt?

Service · Die Aufräumarbeiten nach dem Sturm „Ylenia“ sind noch nicht vorbei, da wütet Orkantief „Zeynep“ in Deutschland. Die Folge sind vielerorts umgestürzte Bäume. Doch welche Versicherung zahlt bei Schäden nach einem Sturm? Ein Überblick.

 Im Südwesten von Luxemburg richtete ein Tornado 2019 schweren Schaden an: Die meisten Schäden sind durch eine Versicherung gedeckt.

Im Südwesten von Luxemburg richtete ein Tornado 2019 schweren Schaden an: Die meisten Schäden sind durch eine Versicherung gedeckt.

Foto: dpa/Anthony Dehez

Stürme können für Menschen gefährlich werden. Die starken Winde bringen Bäume zum umkippen und reißen teilweise Ziegel vom Dach. Nach dem Sturm folgt dann das Aufräumen. Doch wer zahlt für die entstandenen Schäden?

Sturmschäden am Auto

Fällt ein Baum aufs Auto oder schlägt ein Blitz in den Pkw ein, dann sind die daraus entstandenen Schäden durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät dazu, die Schäden mit Fotos zu dokumentieren und direkt der Versicherung zu melden.

Versicherung für Sturmschäden am Haus

Stürme können bei hohen Windgeschwindigkeiten schon mal ganze Dächer abdecken. Aber auch Bäume können auf Häuser herabfallen oder umherfliegende Teile beschädigen Fensterscheiben. Solche direkten und indirekten Unwetterschäden sind meistens durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Unwetterschaden im Haus

Dringt bei einem Sturm Wasser in das Haus ein, können auch Möbel und andere Gegenstände beschädigt werden. Hier greift die Hausratversicherung.

Voraussetzung ist die Elementarschaden-Police

Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen übernehmen Unwetterschäden allgemein nur, wenn die Police Elementarschäden mit abdeckt. Viele Versicherer bieten diesen Baustein bei Neuverträgen bereits inklusive an. Es kann aber auch sein, dass er extra hinzugebucht werden muss. Zu den abgedeckten Schäden gehören alle Unwetterschäden, also auch nach Hagel oder Starkregen.

 Schäden im Garten

„Der Garten ist Bestandteil des Grundstücks und alle mit dem Boden fest verbundenen Sachen sind entsprechend abgesichert.“ Das erklärt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dazu gehören etwa Terrassen, verankerte Schaukeln und fest installierte Leuchten.

„Auch Aufräumungskosten, die entstehen, weil beispielsweise Bäume weggeräumt werden müssen, sind hier mitversichert“, so Hauner. Müssen Pflanzen erneuert werden, hängt es vom Vertrag ab, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Auch der Pool ist versichert

Ein Gartenschuppen, Carport, Garten- und Gewächshäuser etc. können zusätzlich über die Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung geschützt werden. Pools sind über beide Policen abgedeckt. Mobile Becken gelten als Hausrat, fest verbaute zählen zur Wohngebäudeversicherung.

Auch Garagen auf dem Grundstück sind entsprechend mit versichert, denn sie gelten als Nebengebäude. Auch darin untergestellte Gegenstände wie Rasenmäher, Fahrräder und das Werkzeug sind entsprechend versichert.

Sturmschäden schnellstmöglich beseitigen

Sollte nach einem Sturm etwas an ihrem Haus beschädigt sein, müssen Sie diesen Schaden schnellstmöglich beseitigen. Das gilt vor allem für solche Schäden, die noch eine Gefahr für andere darstellen können, wie herabhängende Äste und lose Dachziegel. Dabei sollten Sie alle entstandenen Schäden mit Fotos dokumentieren und eine Liste erstellen. Diese müssen Sie dann dem Versicherer melden. Doch Achtung: Das sollten Sie tun, bevor Sie einen Handwerker kontaktieren und ihm einen Auftrag erteilen. Auch die beschädigten Gegenstände müssen Sie aufbewahren, bis die Ansprüche mit dem Versicherer geregelt sind.

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