Immobilien Studenten müssen Wohnung nicht treu sein

Saarbrücken · Ein Vermieter darf einen Studenten nicht per Formularvertrag für mindestens zwei Jahre an eine Wohnung binden. Das entschied das Amtsgericht Saarbrücken (Az.: 3 C 313/15). In diesem Fall wollte der junge Mann schon nach sieben Monaten ausziehen, weil er anderswo weiterstudieren wollte.

Studenten hätten ein „besonderes Interesse an Mobilität und Flexibilität“, so die Richter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort