Auszahlung an Verbraucher Strom- und Gaspreisbremse: Wann Sie Geld vom Staat bekommen

Die Preise für Strom und Gas kannten lange nur eine Richtung: nach oben. Deshalb wollte die Bundesregierung die Bürger entlasten. Doch er bekommt wann wie viel? Ein Überblick.

Strom und Gas: Preisbremse - Wann Sie Geld vom Staat bekommen​
Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Der Höchststand des Preisanstiegs war im August 2022 erreicht: Der Gaspreis lag im Großhandel bei rund 315 Euro pro Megawattstunde (MWh). Bevor Russland die Ukraine angegriffen hatte, lag der Preis lediglich bei rund 77 Euro. Gaskunden in Deutschland bereitete dieser Trend große Sorgen. Wie sollen die stark gestiegenen Energiekosten bezahlt werden?

Deshalb hatte die Bundesregierung im September 2022 eine Entlastung angekündigt. Mit einer Gas- und Strompreisbremse sollte dem immer weiteren Anstieg der Preise entgegengewirkt werden. Doch die Umsetzung dauerte und noch immer warten Gas- und Stromkunden auf die Auszahlung und es stellen sich einige Fragen:

  • Wie funktionieren Strom- und Gaspreisbremse?
  • Wie viel können Verbraucher einsparen?
  • Wann und wie wird das Geld ausgezahlt?

Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zur Gas- und Strompreisbremse.

So funktionieren Gaspreisbremse?

Die Gaspreise werden von der Bundesregierung gedeckelt. Das gilt für 80 Prozent der Energiekosten, die Sie im vergangenen Jahr hatten. Die Kilowattstunde Gas kostet so nicht mehr als 12 Cent. Bei Fernwärme sind es entsprechend 9,5 Cent. Die restlichen 20 Prozent ihres Jahresverbrauchs müssen sie entsprechend dem Marktpreis bezahlen.

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Die hier beschriebene Gaspreisbremse gilt aber nur für diejenigen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Für die Industrie gibt es abweichende Regelung.

So funktioniert die Strompreisbremse

Analog zur Gaspreisbremse zählt auch beim Strom der Verbrauch im Vorjahr (bzw. der historische Verbrauch). 80 Prozent ihres Verbrauchs werden bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für die restlichen 20 Prozent müssen Sie den Marktpreis bezahlen.

Wie viel kann ich durch die Gas- und Strompreisbremse sparen?

Die Bundesregierung hat mehrere Beispielrechnungen aufgesetzt, die zeigen sollen, wie Sie von der Gas- und Strompreisbremse profitieren sollen. Für eine vierköpfige Familie gilt Folgendes:

  • Monatliche Mehrkosten ohne Gas- und Strompreisbremse: 268 bis 406 Euro
  • Monatliche Mehrkosten mit Gas- und Strompreisbremse: 123 bis 153 Euro.

Für die Berechnung angenommen, dass die Familie im Jahr 15 000 kWh und Stromverbrauch von 4500 kWh verbraucht, der Gaspreis 22 bis 30 Cent beträgt und der Strompreis 55 bis 65 Cent die Kilowattstunde. Mehr Beispielrechnungen gibt es auf der Seite der Bundesregierung.

Wann werden Gas- und Strompreisbremse ausgezahlt?

Die Strom- und Gaspreisbremse gilt bereits seit Januar 2023. Doch bis die Kunden dies auch auf ihrer Monatsabrechnung sehen, wird es noch dauern. Erst im März soll diese dann ausgezahlt werden. Sie müssen dafür allerdings nichts tun. Die Preisdeckelung greift automatisch.

Wenn Sie allerdings zur Miete wohnen und Gas über ihren Vermieter beziehen kann es sein, dass sie die Preissenkung erst mit der Betriebskostenabrechnung zu spüren bekommen. Der Deutsche Mieterbund kritisierte, dass noch nicht ganz klar sei, wie die Gaspreisbremse auf Mieter umgelegt werden soll.

Lohnt sich die Gas- und Strompreisbremse?

Die Schwankungen am Energiemarkt kommen nicht direkt beim Endkunden kann. Denn vor allem Stadtwerke haben langfristige Verträge ausgehandelt. Deshalb können Verbraucherpreise erst mit Verzögerung auf Preisanstieg oder Preisrückgänge im Großhandel reagieren.

Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lag der durchschnittliche Erdgaspreis für Haushalte in Mehrfamilienhäusern im vierten Quartal 2022 bei 19,8 Cent je Kilowattstunde, für Einfamilienhäuser bei 20,0 Cent. Laut dem Vergleichsportal Verivox kostet eine Kilowattstunde Gas für Neukunden aktuell im Schnitt 11,8 Cent.

Damit liegen die aktuellen Preise niedriger als die angenommenen Werte in der Beispielrechnung der Bundesregierung. Allerdings kommt es auch auf den Vertrag an, den Sie mit ihrem Versorger abgeschlossen haben.

Gilt die Gaspreisbremse auch für Öl oder Pelletheizungen?

Für Menschen, die eine Öl, Pellet oder Flüssiggasheizung im Haus haben, gibt es eine Härtefallregelung. 2000 Euro sollen diese Haushalte beantragen können. Der Bund der Energieverbraucher kritisierte allerdings, dass es noch viel Unklarheit bei der Umsetzung gebe.

Preiserhöhung bei Strom und Gas: Das können Sie tun

Sollten Sie jetzt eine Preiserhöhung ihres Gas- oder Stromanbieters bekommen haben, können Sie den Vertrag mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht auflösen. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät in einem solchen Fall zum Anbieterwechsel. Vergleichsportale haben aktuell wieder günstigere Angebote als noch vor einigen Wochen und Monaten.

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