Immobilien Strandkörbe auf Balkonen nicht üblich

Potsdam · Eine Wohneigentümer-Gemeinschaft darf nicht beschließen, dass Strandkörbe auf den Balkonen der Wohnungen erlaubt sind. Ein Strandkorb sei kein balkontypisches Sitzmöbel, urteilte das Amtsgericht Potsdam (Az.: 31 C 34/17). Der besondere Zweck von Strandkörben sei, Sonne und Wind abzuhalten.

Durch ihre Höhe können sie die Sicht für Nutzer anderer Balkone erheblich beeinträchtigen.

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