Immobilien Steuern sparen trotz Wohn-Eigennutzung

Hamburg · Zieht ein Vermieter nach der Renovierung seiner Wohnung selbst dort ein, kann er die Renovierungskosten nicht von der Steuer absetzen. Außer er weist nach, dass er die Wohnung ursprünglich vermieten wollte, urteilte das Finanzgericht Hamburg (Az.: 1 K 14/10). Den Nachweis führte er, indem er einen Maklerauftrag sowie Anzeigen in Zeitungen vorlegte.

Außerdem sei vor dem Haus ein gut sichtbares Schild mit der Aufschrift „Zu vermieten“ aufgestellt gewesen.

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