Immobilien Anlieger müssen für LED-Umrüstung zahlen

Koblenz · Wenn Kommunen die Straßenbeleuchtung von  den bisher verwendeten, vor 40 Jahren installierten Quecksilberdampflampen auf LED-Beleuchtung umstellen, dürfen sie die Anlieger der betroffenen Straßen an den Kosten der Umrüstung beteiligen.

Es liege eine „beitragspflichtige Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung einer Anliegerstraße vor“, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz. Das gelte vor allem dann, wenn die alten Leuchtmittel nach europäischem Recht verboten und nicht mehr hergestellt und verkauft werden, so dass ein Austausch allein der Leuchtmittel nicht mehr möglich ist. (AZ: 4K 386/18)

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