Immobilien Sichtschutzzaun ist keine Einfriedung

Ansbach · Ein Sichtschutzzaun auf einer Terrasse ist keine „Einfriedung“ eines Grundstücks, sondern stellt nur den Schutz der Privatsphäre der Hausbewohner sicher. Daher muss die Wohngebäudeversicherung auch nicht zahlen, wenn der Zaun durch einen Sturm beschädigt wird.

So urteilte das Amtsgericht Ansbach (Az.: 5 C 516/17).

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