Schutz gegen Berufsunfähigkeit

Düsseldorf · Eine Erkrankung oder ein Unfall sind die häufigsten Gründe, warum Menschen ihren Beruf aufgeben müssen. Sich gegen eine Berufsunfähigkeit zu wappnen, ist Privatsache. Anders sieht es bei totaler Erwerbsunfähigkeit aus. Dann springt die Rentenversicherung ein.

 Wenn man nach einem Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, treten schnell finanzielle Probleme auf. Dagegen kann man sich versichern, jedoch nicht zum Schnäppchenpreis. Foto: Ergo-Versicherung

Wenn man nach einem Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, treten schnell finanzielle Probleme auf. Dagegen kann man sich versichern, jedoch nicht zum Schnäppchenpreis. Foto: Ergo-Versicherung

Foto: Ergo-Versicherung

Es gibt viele Gründe, warum ein Arbeitnehmer nur noch eingeschränkt oder im schlimmsten Fall gar nicht mehr berufstätig sein kann. Rückenleiden, Burnout oder ein Unfall mit bleibenden Schäden können schwerwiegende Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben. Derzeit scheiden in Deutschland etwa 160 000 Berufstätige pro Jahr aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus, hieß es in einem Expertengespräch der Ergo-Versicherung. Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung sind derzeit 1,6 Millionen Menschen aus gesundheitlichen Gründen komplett erwerbsunfähig.

Psychische Erkrankungen

Experten gehen von weiter steigenden Zahlen aus. Von den heute 20-jährigen Männern werden schätzungsweise 43 Prozent bis zu ihrem Rentenbeginn mit 65 Jahren zwischendurch mindestens einmal berufsunfähig sein. Die häufigsten Gründe dafür sind derzeit psychische Erkrankungen. Dicht dahinter folgen Muskel- und Skelettbeschwerden.

Was aber ist mit Berufsunfähigkeit gemeint, und wie unterscheidet sie sich von der Erwerbsunfähigkeit? "Im Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe oft verwechselt, obwohl es große Unterschiede gibt", erklärt Tatjana Höchstödter von der Ergo-Versicherung. "Bei einer Berufsunfähigkeit ist ein Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, zu 50 Prozent in seinem Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu arbeiten", sagt die Expertin. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Eine Verletzung nach einem Unfall kommt ebenso in Frage wie eine Krankheit oder ein vorzeitiger Verfall der Kräfte.

"Bei einer Erwerbsunfähigkeit hingegen ist ein Arbeitnehmer in seiner Arbeitsfähigkeit so eingeschränkt, dass er höchstens noch drei Stunden am Tag irgendetwas arbeiten kann", erläutert Höchstödter. In diesem Fall ist also nicht nur der erlernte Beruf betroffen, sondern auch jede andere Tätigkeit.

Bei einer Erwerbsminderung zahlt der Staat eine Rente. Diese liegt im Durchschnitt bei rund 700 Euro im Monat. Wie viel ausgezahlt wird, hängt davon ab, wie viele Stunden pro Tag der Arbeitnehmer noch beruflich tätig sein kann. "Wer mit einer Erkrankung oder nach einem Unfall noch drei bis sechs Stunden pro Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, erhält von der gesetzlichen Rentenversicherung die halbe Erwerbsminderungsrente", sagt Tatjana Höchstödter. "Wer noch höchstens drei Stunden pro Tag arbeiten kann, egal, in welchem Beruf, hat Anspruch auf eine volle Rente."

Liegt eine Erwerbsminderung vor, muss der Betroffene auch einfachste Tätigkeiten annehmen, selbst wenn er zuvor als Chirurg oder Ingenieur gearbeitet hatte. Wer trotz unfall- oder krankheitsbedingter Einschränkungen sechs oder mehr Stunden am Tag arbeiten kann - egal in welchem Beruf - hat keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Berufsanfänger müssen mindestens fünf Jahre versichert sein, um diesen staatlichen Schutz zu erhalten. Es gibt allerdings Ausnahmen: Erleidet ein Berufsneuling beispielsweise einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, kann ihm eine Erwerbsminderungsrente gewährt werden.

Private Absicherung ratsam

Wer seine Arbeitskraft verliert, hat selten ausreichende finanzielle Mittel, um das fehlende Einkommen auszugleichen. "Daher ist eine private Absicherung ratsam", sagt Höchstödter. Wer eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abschließt, kein bereits mit Zahlungen rechnen, wenn er zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. Das ist besonders wichtig, wenn die ganze Familie von einem Einkommen abhängt. Die Höhe der Absicherung sollten Arbeitnehmer vom ihrem Einkommen und ihrer Familiensituation abhängig machen. Dazu meint Tatjana Höchstödter: "Der grobe Richtwert für die Rentensumme bei Verdienstwegfall liegt bei rund 60 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens."

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit kostet - als grobe Faustregel - im Schnitt etwa einen bis vier Euro pro Tag. Sie gilt weltweit und auch weiterhin, wenn man den Beruf wechselt. Die Versicherungsbeiträge sind umso niedriger je jünger der Kunde ist.

Zum Thema:

HintergrundWer aufgrund seiner persönlichen Situation keine Chance auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat - zum Beispiel, weil sein Beruf besonders risikoreich ist, er zu alt ist oder an Vorerkrankungen leidet -, kann eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie kostet weniger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung und unterliegt weniger strengen Maßstäben. Diese Alternative ist zum Beispiel für Risiko-Berufsgruppen wie etwa Dachdecker, Bauarbeiter, Fensterputzer oder Förster geeignet.Auch Studenten, Auszubildende sowie Hausfrauen und -männer kommen dafür infrage. Doch die Versicherung springt erst ein, wenn die Erwerbsfähigkeit nur noch höchstens drei Stunden pro Tag beträgt.

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