Mietrecht Richter stärken Mieterrechte

Hamburg · () Nicht jede Modernisierung rechtfertigt auch eine höhere Miete. Wird zum Beispiel das Badezimmer umgebaut, indem eine ehemals separate Toilette integriert wird, führt das nicht zu einer Wohnwertverbesserung. Das zumindest befand das Landgericht Hamburg, wie die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ des Deutschen Mieterbundes berichtet.

Auch muss das Erhöhungsverlangen hohe Anforderungen erfüllen: Die Erklärung muss so ausgestaltet sein, dass eine Überprüfung des Mehrbetrages ohne besondere Kenntnisse möglich ist. Eine Vergrößerung des Badezimmers auf Kosten der Toilette sei keine Wohnwertverbesserung, sondern eher das Gegenteil.

Auch die Erneuerung der Sanitäreinrichtungen konnte die Richter im konkreten Fall nicht überzeugen. Denn das Bad sei bereits mit modernen Einrichtungen ausgestattet gewesen.

(dpa)
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