Immobilien Posten in Abrechnung müssen getrennt sein
Karlsruhe · Hat ein Vermieter in der Betriebskostenabrechnung die Kosten für Grundsteuer und Straßenreinigung in einer Position zusammengefasst, so ist die Abrechnung für diese beiden Punkte unwirksam. Das entschied der Bundesfinanzhof (Az.: VIII ZR 285/15).
05.04.2018
, 20:09 Uhr