Immobilien Es gibt keine Gleichheit im Unrecht

München · Eigentümer müssen Umbauten, die die Eigentümergemeinschaft nicht genehmigt hat, auch dann zurückbauen, wenn es bereits andere „nicht genehmigte“ bauliche Veränderungen bei Miteigentümern gegeben hat.

Das urteilte das Amtsgericht in München. Der Verstoß anderer sei kein Argument dafür, eine solche Veränderung ebenfalls ohne Zustimmung vorzunehmen. Es gelte auch im Wohnungseigentumsrecht der Grundsatz „keine Gleichheit im Unrecht“. (AZ: 485 C 5290/18)

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