Neuer Eigentümer hat kein Recht auf geänderte Mietverträge

Berlin · Der Käufer einer Immobilie wird deren neuer Eigentümer und damit Vermieter . Er tritt in den alten, bestehenden Mietvertrag ein. Es gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Danach kann der neue Vermieter nicht verlangen, dass Mieter einen neuen Mietvertrag abschließen, einer Aktualisierung oder einem Vertrag mit geringfügigen Änderungen zustimmen. Der alte Mietvertrag gilt weiter, an den dort geregelten und vereinbarten Rechten und Pflichten ändert sich nichts.

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