Immobilien Miteigentümer müssen Ja zu Gartenhaus sagen
Bottrop · Inhaber von Eigentumswohnungen, aber auch ihre Mieter, dürfen in der Anlage ein Gartenhaus nur bauen und einen Fahnenmast nur aufstellen, wenn sich alle Eigentümer zuvor dafür ausgesprochen haben.
31.05.2018
, 20:26 Uhr
Denn dabei handelt es sich um „bauliche Maßnahmen“, die der Zustimmung der übrigen Eigentümer bedürfen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bottrop hervor (Az.: 20 C 57/15).