Immobilien Miteigentümer müssen Ja zu Gartenhaus sagen

Bottrop · Inhaber von Eigentumswohnungen, aber auch ihre Mieter, dürfen in der Anlage ein Gartenhaus nur bauen und einen Fahnenmast nur aufstellen, wenn sich alle Eigentümer zuvor dafür ausgesprochen haben.

Denn dabei handelt es sich um „bauliche Maßnahmen“, die der Zustimmung der übrigen Eigentümer bedürfen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bottrop hervor (Az.: 20 C 57/15).

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