Immobilien Mieter nur für einfache Gartenarbeit zuständig
Würzburg · Verpflichtet sichein Mieter im Mietvertrag zur „Gartenpflege“, umfasst das nur „einfache Arbeiten“. Diese Ansicht vertrat das Amtsgericht Würzburg in einem Urteil (Az.: 13 C 779/17). Dazu zählen Rasen schneiden, Unkrautjäten und das Entfernen von Laub. Bäume und Sträucher schneiden ist Vermieter-Angelegenheit.
07.06.2018
, 20:34 Uhr