Immobilien Mieter nur für einfache Gartenarbeit zuständig

Würzburg · Verpflichtet sichein Mieter im Mietvertrag zur „Gartenpflege“, umfasst das nur „einfache Arbeiten“. Diese Ansicht vertrat das Amtsgericht Würzburg in einem Urteil (Az.: 13 C 779/17). Dazu zählen Rasen schneiden, Unkrautjäten und das Entfernen von Laub. Bäume und Sträucher schneiden ist Vermieter-Angelegenheit.

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