Wohnen Mieter haben kein Recht auf besseren Einbruchsschutz

Berlin · () Mieter können nach ihrem Einzug nicht verlangen, dass der Vermieter für mehr Sicherheit ihrer Wohnung sorgt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Mieter haben also keinen Anspruch auf einbruchssichere Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage.

Investiert der Vermieter trotzdem in Schutzmaßnahmen, handelt es sich um Wohnwertverbesserungen und Modernisierungen. Die Folge: Der Vermieter darf die Miete erhöhen. Er darf elf Prozent der Kosten einer Baumaßnahme auf die Jahresmiete aufschlagen. Die Entscheidung aber, ob investiert wird oder nicht, trifft allein der Vermieter. Wollen Mieter von sich aus in ihre Wohnungssicherheit investieren, müssen sie bei allen baulichen Änderungen die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der muss bei einem nachvollziehbaren Interesse des Mieters kleinere Baumaßnahmen wie den Einbau eines Türspions oder eines Sicherheitsschlosses gestatten.

(dpa)
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