Immobilien Kein neuer Standard in alten Wohnungen

Karlsruhe · Mieter, die in Wohnungen leben, die Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre gebaut wurden, können in Sachen Dämmung kein „zeitgemäßes Wohnen“ erwarten. Das verdeutlichte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az.: VIII ZR 271/17). Daher sei auch eine Mietminderung nicht zulässig.

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