Immobilien Mieter darf Freundin bei sich aufnehmen

Berlin · Lebt ein Mann seit Jahrzehnten in einer Mietwohnung, ohne dass es jemals Ärger gab, kann er seine neue Lebensgefährtin bei sich aufnehmen, auch wenn er den Vermieter nicht um Erlaubnis gefragt hat.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 67 S 119/17). Ihm darf deswegen nicht gekündigt werden, so die Richter.

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