Mietrecht Sorgfaltspflicht gilt auch bei längerer Abwesenheit

Berlin · Verreisen Mieter für längere Zeit oder sind aus anderen Gründen nicht anwesend, sollten sie Vorsorge treffen, damit die Wohnung auch in dieser Zeit versorgt wird. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Jeder Mieter sei berechtigt, seine Wohnung auch für längere Zeit allein zu lassen. Er bleibe aber auch während seiner Abwesenheit verantwortlich, Schäden abzuwenden. Die Wohnung müsse insbesondere ausreichend belüftet werden, gleichzeitig aber auch vor Regen geschützt sein. Entsteht etwa durch dauerhaft gekippte Fenster ein Schaden oder wird die Wohnung konkret gefährdet, drohe dem Mieter im schlimmsten Fall die Kündigung.

(dpa)
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