Urteil Landgericht Berlin Zuschlag bei Untermiete ist unwirksam

Berlin · Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung eines Zimmers nicht generell von einem Untermietzuschlag abhängig machen darf. Das gelte auch dann, wenn es durch die Untermiete zu einer stärkeren Belegung der Wohnung komme.

Im konkreten Fall wollte der Vermieter seine Genehmigung zur Untermiete nur dann erteilen, wenn der Mieter 26 Euro pro Monat draufzahlt. Das Gericht erklärte die Zuschlagsforderung für unwirksam – auch dann, wenn sie im Mietvertrag steht. (LG Berlin, 64 S 104718)

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