Immobilien Miete runter bei Kaltwasser-Stopp

Frankfurt/Oder · Unterbricht ein Vermieter die Kaltwasserversorgung für einen mit ihm im Streit liegenden Mieter, so kann dieser die Miete mindern. Das urteilten die Richter des Landgerichts in Frankfurt an der Oder.

Das gelte unabhängig davon, ob das Abstellen „berechtigt“ war oder nicht. Denn: „Das Vorhandensein einer intakten Wasserversorgung gehört zweifelsohne zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“. Der Mieter durfte deshalb im konkreten Fall die Miete für die Zeit ohne Wasser um 50 Prozent kürzen. (AZ: 15 S 112/17)

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