Mietrecht Kündigungsrecht bei Belastung durch Schadstoffe

Berlin · () Ein Mieter kann fristlos kündigen, wenn die Grenzwerte für Schadstoffe überschritten werden und die Wohnung als Ganzes deshalb nicht mehr genutzt werden kann.

Eine Gebrauchsbeeinträchtigung von Nebenräumen wie dem Flur oder dem Keller rechtfertigt eine solche Kündigung jedoch nicht. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Die Nutzung einzelner Haupträume, etwa des Wohn- oder Schlafzimmers, müsse ausgeschlossen oder wesentlich beeinträchtigt sein.

Es genüge nicht, wenn eine Beeinträchtigung beispielsweise von einem bereits angegriffenen Gesundheitszustand des Mieters herrühre oder wenn dieser den gesundheitsgefährdenden Zustand selbst zu vertreten habe. Das könne etwa der Fall sein, wenn durch nicht vertragsmäßige Behandlung der Mietsache Schimmel entstanden sei, erklärt der Eigentümerverband.

(dpa)
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