Amtsgericht Kleinreparaturen haben ihre Grenzen
Berlin · Das Verfüllen einer brüchig gewordenen Silikonverfugung zählt nicht zu den Kleinreparaturen, deren Kosten normalerweise der Vermieter übernimmt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin hervor (Az.: 5 C 93/16). Zu solchen Kleinreparaturen gehören zum Beispiel der Austausch von Wasserhähnen oder Fenstergriffen, also von Gegenständen, die häufig benutzt werden.
01.02.2018
, 20:23 Uhr