Verwaltungsgericht Kitas in „reinen Wohngebieten“ erlaubt

Kassel · In einem „reinen Wohngebiet“ darf eine Kindertagesstätte mit Platz für 66 Kinder eingerichtet werden. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 3 B 107/17). Dass dadurch den Bewohnern – vor allem durch mehr Verkehr – Einschränkungen entstehen, sei hinzunehmen.

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