Immobilien Kinderwagen vor Kellertür ist erlaubt

Dortmund · 60 Zentimeter „Durchgang“ zum Keller sind auch für eine gehbehinderte Frau ausreichend. So urteilte das Amtsgericht Dortmund (Az.: 425 C 6305/17). Eine junge Mutter stellte den Kinderwagen ihrer zweijährigen Tochter  im Hausflur vor der Kellertür ab.

Die anderen Eigentümer der Wohnanlage störte das nich und die gehbehinderte Dame unterlag vor Gericht.

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