Immobilien Kinderwagen vor Kellertür ist erlaubt
Dortmund · 60 Zentimeter „Durchgang“ zum Keller sind auch für eine gehbehinderte Frau ausreichend. So urteilte das Amtsgericht Dortmund (Az.: 425 C 6305/17). Eine junge Mutter stellte den Kinderwagen ihrer zweijährigen Tochter im Hausflur vor der Kellertür ab.
07.06.2018
, 20:34 Uhr
Die anderen Eigentümer der Wohnanlage störte das nich und die gehbehinderte Dame unterlag vor Gericht.