Immobilien Keine Mietminderung wegen Mülltonne
Brandenburg · Ein Mieter hat die Miete um zehn Prozent gekürzt, weil die Mülltonne zehn Meter vom Fenster seiner Erdgeschoss-Wohnung aufgestellt wurde. Diese Kürzung ist nicht zulässig, urteilte das Amtsgericht Brandenburg an der Havel (Az.: 31 C 156/16). Denn es handele sich um eine rein optische Beeinträchtigung.
30.03.2018
, 20:10 Uhr
Zusätzlicher Gestank und Lärm würden von der Tonne nicht ausgehen.