Immobilien Keine Mietminderung wegen Mülltonne

Brandenburg · Ein Mieter hat die Miete um zehn Prozent gekürzt, weil die Mülltonne zehn Meter vom Fenster seiner Erdgeschoss-Wohnung aufgestellt wurde. Diese Kürzung ist nicht zulässig, urteilte das Amtsgericht Brandenburg an der Havel (Az.:  31 C 156/16). Denn es handele sich um eine rein optische Beeinträchtigung.

Zusätzlicher Gestank und Lärm würden von der Tonne nicht ausgehen.

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