Immobilien Kein Arbeitszimmer für Photovoltaikanlage

München · Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann den finanziellen Aufwand, der auf ein Zimmer in seinem Haus entfällt, nicht als „Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers“ steuerwirksam geltend machen.

Das entschied der Bundesfinanzhof (Az.: X R 1/13). Wenn er sich in dem Zimmer aufhalte, sei er nicht ausschließlich mit der Verwaltung der Anlage beschäftigt, so die Richter.

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