Immobilien Kein Arbeitszimmer für Photovoltaikanlage
München · Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann den finanziellen Aufwand, der auf ein Zimmer in seinem Haus entfällt, nicht als „Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers“ steuerwirksam geltend machen.
22.03.2018
, 20:06 Uhr
Das entschied der Bundesfinanzhof (Az.: X R 1/13). Wenn er sich in dem Zimmer aufhalte, sei er nicht ausschließlich mit der Verwaltung der Anlage beschäftigt, so die Richter.