Immobilien Indexmiete orientiert sich an Inflationsrate
Karlsruhe · Bei einer Indexmiete richtet sich die Höhe des künftigen Mietzinses ausschließlich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: VIII ZR 291/16). Die örtliche Vergleichsmiete sei unerheblich.
05.07.2018
, 20:50 Uhr