Immobilien Energieausweis: Darauf müssen Sie unbedingt beim Haus-Kauf achten

Service | Berlin · Der Energieausweis ist wichtig wie selten zuvor: Er gibt Auskunft über den möglichen Energieverbrauch einer Immobilie für Heizung und Warmwasser. Ist er also der Heilsbringer bei der Immobilienbewertung?

 Soll auf einen Blick zeigen, wie eine Immobilie energetisch aufgestellt ist: der Energieausweis.

Soll auf einen Blick zeigen, wie eine Immobilie energetisch aufgestellt ist: der Energieausweis.

Foto: dpa-tmn/Soeren Stache

Auf einen Blick anzeigen, wie viel Energie ein Haus oder eine Wohnung für Heizung und Warmwasserbereitung verbraucht: Das verspricht der Energieausweis. Angesichts der gestiegenen Energiepreise ist das eine durchaus interessante Information. Schon optisch soll deutlich werden, wo die Immobilie energetisch steht. Die Skala reicht von grün bis rot, von den Effizienzklassen H bis A+.

Beim Hauskauf unbedingt den Energieausweis zeigen lassen

Nicht jeder Eigentümer einer Immobilie muss einen Energieausweis ausstellen lassen. Er ist nur bei einem Eigentümerwechsel oder einer Neuvermietung relevant. Wer sich neu einmieten oder eine Immobilie kaufen will, hat Anspruch auf Einsicht in den Energieausweis. Die Entscheidung für oder gegen einen Kauf oder Mietvertrag beeinflusst der Energieausweis aber in den wenigsten Fällen.

Übrigens: Gesetzliche Sanierungspflicht – diese Kosten kommen auf Besitzer alter Immobilien zu

„Kein Wunder, er sagt ja auch kaum etwas über den realen Verbrauch aus“, sagt Marc Förderer vom Bauherren-Schutzbund in Berlin. „Ein Haus oder eine Wohnung ist kein Kühlschrank, bei dem eine bestimmte Effizienzklasse für konkrete Verbrauchswerte in Kilowattstunden steht.“ Beim Energieausweis ist alles viel komplizierter, Farbskala und Effizienzklassen sind allenfalls eine grobe Orientierung.

Formal ist aber erst mal alles einfach: Vermieter oder Verkäufer von Immobilien können wählen, ob sie sich von geschulten Experten einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Der Verbrauchsausweis wird oft bei Bestandsimmobilien eingesetzt, wo bereits Verbrauchszahlen gemessen werden konnten. Bei Neubauten ist ein Bedarfsausweis Pflicht, er kann aber auch bei anderen Immobilien verwendet werden.

Diese zwei Methoden zur Berechnung des Energiebedarfs gibt es

Für die beiden Ausweise gibt es unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf anhand des tatsächlichen Verbrauchs ermittelt. Am Ende der Rechnung steht eine Angabe in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche, an der sich künftige Nutzer orientieren können.

Für den Verbrauchsausweis müssen Adresse und Nutzfläche, vor allem aber die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren vorliegen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. „Allerdings bildet der Verbrauchsausweis lediglich das Nutzerverhalten der letzten Jahre ab“, sagt Hans Weinreuter, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ob das dem eigenen Verhalten ähnelt, sei unklar.

Bei der anderen Berechnungsmethode bleibt dagegen der tatsächliche Verbrauch außen vor. Dafür rückt das Gebäude in den Vordergrund. Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Sachverständiger aus den technischen Daten der Immobilie, wie hoch der Energiebedarf aufgrund ihrer Bauweise ist. In die Berechnung fließen Angaben über Gebäudetyp und Gesamtwohnfläche, Wärmedämmung und die Haustechnik ein. Sogar Klimabedingungen werden berücksichtigt. „Allerdings wird dabei in ganz Deutschland ein einheitlicher Wert zugrunde gelegt, der das Wetter in Potsdam abbildet“, sagt Hans Weinreuter. „Das verzerrt das Bild erheblich, denn in den Alpen oder an der rauen See herrschen nun mal andere Wetterbedingungen als in Brandenburg, und die Menschen müssen anders heizen.“

Das bedeuten Endenergiewert und Primärenergiewert

Im Energieausweis werden der Endenergiewert und der Primärenergiewert der Immobilie ausgewiesen. Beide sind wichtige Kennzahlen für den Nutzer, aber nicht auf Anhieb zu verstehen. Der Endenergiewert gibt an, wie viel Energie jährlich pro Quadratmeter benötigt wird, um den Wohnraum zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Der Primärenergiekennwert bildet ab, ob und in welchem Maße fossile Brennstoffe oder erneuerbare Energien genutzt werden. Er ergibt sich aus der Multiplikation des Endenergiewerts mit einem sogenannten Primärenergiefaktor.

„Der Energieausweis spielt bisher bei der Entscheidung für oder gegen eine Mietwohnung oder den Kauf eines Hauses eher eine Nebenrolle“, sagt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Er enthält auch keine Informationen über die tatsächlichen Heizkosten der Wohnung oder des Hauses. Das sagten eher die Höhe der Nebenkosten oder die Warmmiete aus.

Angesichts rasant steigender Energiekosten beobachtet Haus & Grund aber eine zunehmende Nachfrage nach Wohnungen in effizienteren Gebäuden, die zwar teurer seien, in denen die Heizkosten aber beherrschbar blieben. Ein aussagefähiger Energieausweis kann für Käufer oder Mieter Orientierung geben. „Eigentümern hilft er aber wenig, da er keine brauchbaren Informationen über sinnvolle Sanierungsmaßnahmen enthält“, sagt Kodim. Einmal ausgestellt, ist der Energieausweis zehn Jahre gültig.

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