Austausch-Alter erreicht Hunderttausende Öl- und Gasheizungen müssen 2024 ausgetauscht werden

Die Bundesregierung diskutiert derzeit über ein neues Heizungsgesetz. Doch auch nach aktuellem Recht müssen zahlreiche Öl- und Gasheizungen bald erneuert werden.

Auch im nächsten Jahr müssen mehrere Hunderttausend alte Öl- und Gasheizungen aufgrund ihres Alters ausgetauscht werden. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor, über die die „Augsburger Allgemeine“ (Dienstag) berichtet. Demnach werden 2024 rund vier Millionen Öl- und Gasheizungen 30 Jahre alt; ein Teil davon muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. „Heizungsgesetz“ dann ausgetauscht werden. Das gilt schon länger und hat nichts mit dem nun von der Bundesregierung angestrebten Heizungstausch zu tun.

Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, hatte die damalige schwarz-rote Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz auf den Weg gebracht. Es gilt seit 2020 und regelt unter anderem den langsamen Abschied von Öl- und Gasheizungen. Die rot-grün-gelbe Bundesregierung will das Heizen mit fossilen Brennstoffen schneller zurückfahren und hat eine Änderung des Gesetzes beschlossen.

Kaputte Heizungen dürfen repariert werden

Nach dem Entwurf müsste etwa von Anfang 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Das soll für alle Eigentümer bis zum Alter von 80 Jahren gelten. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben, kaputte repariert werden. Der Umstieg soll laut Wirtschaftsministerium durch Förderung sozial abgefedert werden – die Details sind jedoch umstritten.

Seit dem Kabinettsbeschluss wird heftig diskutiert. Kritik kommt innerhalb der Regierungskoalition besonders von der FDP. Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) will sich am Dienstag mit Abgeordneten aus SPD, Grünen und FDP treffen und einen möglichen Kompromiss ausloten.

Ein Mitarbeiter eines Diesel- und Heizöl-Unternehmens prüft die beiden Kunststofftanks einer Heizung.

Ein Mitarbeiter eines Diesel- und Heizöl-Unternehmens prüft die beiden Kunststofftanks einer Heizung.

Foto: dpa/Christian Charisius

Von der bisherigen Austauschpflicht gibt es umfangreiche Ausnahmen. Gut die Hälfte der vier Millionen betroffenen Heizungen haben vergleichsweise effiziente Niedertemperatur- oder Brennwertkessel und dürfen weiterlaufen. Weitere 860 000 Öl- und 630 000 Gasheizungen müssen erst bei einem Eigentümerwechsel raus.

(dpa)
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