Höchstgebote beim Hausverkauf

Hamburg · Das Bieterverfahren kann eine Möglichkeit sein, Immobilien gewinnbringend zu verkaufen. Denn großes Interesse treibt den Preis hoch.

 Für Immobilienbesitzer kann sich das Bieterverfahren auszahlen. Allerdings gibt es auch einige Haken. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa

Für Immobilienbesitzer kann sich das Bieterverfahren auszahlen. Allerdings gibt es auch einige Haken. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa

Foto: Monique Wüstenhagen/dpa

(dpa) Vor dem Verkauf ihrer Immobilie sind viele Eigentümer unsicher, welchen Preis sie verlangen können. Mit einem Bieterverfahren lässt sich das Problem lösen. Das Verfahren funktioniert nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage: Je mehr Interessenten, desto eher schaukelt sich der Preis hoch. Immobilienverkäufer geben am Ende demjenigen den Zuschlag, der den höchsten Preis bietet. Käufer überschreiten im Wettbewerb ums Wunschhaus womöglich ihre finanziellen Grenzen.

Das Bieterverfahren hat weder mit einer Auktion noch einer Zwangsversteigerung zu tun. Es ist "ganz klar eine Vermarktungsstrategie", erläutert der Hamburger Makler Axel Kloth. Aus seiner Sicht bildet es für Vermittler und Privateigentümer eine Alternative zum üblichen Verkaufsprozess, um Objekte in guten Lagen teuerer zu vermarkten: "Eine gewisse Nachfrage sollte da sein. Das ist in Hamburg-Eppendorf sicher anders als auf dem Land." In Deutschland wird das Verfahren aber eher selten genutzt. Der Ablauf des Bieterverfahrens liegt in den Händen des Verkäufers, rechtliche Vorgaben fehlen. In der Regel läuft es wie ein ganz normaler Immobilienhandel: Der Eigentümer oder der von ihm beauftragte Vermittler bieten die Immobilie an. In der Annonce fehlt jedoch eine konkrete Preisangabe. Stattdessen gibt es häufig Formulierungen wie "Preis auf Anfrage" oder "gegen Höchstpreis". Meist wird ein Besichtigungstermin angegeben. Danach geben Interessenten ein schriftliches Gebot ab, eventuell auch online.

Es kommt vor, dass Interessenten bereits bei der Besichtigung zur Gebotsabgabe aufgefordert werden. "Merkwürdigkeiten" nennt Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen solche Aufforderungen. Seiner Ansicht nach hat das Verfahren deshalb einen Beigeschmack: "Käufer sind unter Druck gesetzt und geben mehr an, als sie stemmen können". Zumindest sollten Interessenten Zeit haben, um die Vor- und Nachteile der Immobilie abzuwägen, findet er. Optimal wäre, die Substanz des Hauses mit einem Fachmann zu prüfen. Das sei wichtig, um den angemessenen Wert einzuschätzen, argumentiert Schwarz. Daran hängt die Kreditzusage der Bank.

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