Neues Gebäudeenergiegesetz Heizungsgesetz – das kommt auf Immobilienbesitzer 2024 zu
Ab 2024 ändern sich unter anderem Vorgaben für Heizungen in Gebäuden. Was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Immobilie besitzen oder bauen wollen.
2024 treten neue Vorschriften für Immobilien in Kraft. Grund ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Wir erklären Ihnen, was als Immobilienbesitzer ab 2024 auf Sie zukommt und was Sie beachten müssen, wenn Sie eine neue Immobilie bauen möchten.
Heizungsgesetz: Müssen funktionierende Öl- und Gasheizungen ab 2024 ausgetauscht werden?
Viel wurde über den Austausch von alten Öl- und Gasheizungen diskutiert. Doch die gute Nachricht für Immobilienbesitzer ist: Sie werden ab 2024 nicht gezwungen, ihre Heizung gegen eine neue auszutauschen – solange diese noch funktioniert.
Was aber gilt, wenn die Heizung kaputtgeht? Dann können Sie die Heizung reparieren lassen. Solange ihre Gas- oder Ölheizung noch reparieren können, dürfen Sie diese auch weiterhin betreiben.
Dürfen ab 2024 neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden?
Geht die Heizung in Ihrer Bestandsimmobilie kaputt und ist eine Reparatur nicht mehr möglich, können Sie erneut eine Öl- oder Gasheizung einbauen – es gelten aber Bedingungen.
Bis spätestens 2028 müssen alle Kommunen (bis 2026 für Kommunen größer als 100 000 Einwohner) eine Wärmeplanung vorlegen. Bis dahin können Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch eine neue ersetzen. Diese müssen aber in der Lage sein, künftig auch Biogas oder Wasserstoff zu verwenden.
Denn ab dem Jahr 2029 müssen Heizungen einen steigenden Anteil an Erneuerbaren Energien nutzen. 2029 sind es 15 Prozent Biogas oder Wasserstoff, ab 2035 30 Prozent, ab 2040 60 Prozent und ab 2045 müssen es 100 Prozent sein.
Sie müssen vor dem Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung zudem an einem Beratungsgespräch teilnehmen, das auf steigende CO2-Preise hinweist.
Was gilt nach Ablauf der Frist für die Wärmeplanung 2026/2028?
Ist die Frist für die Wärmeplanung der Kommunen abgelaufen, gelten strengere Vorgaben für Immobilienbesitzer als zuvor. Ab dann können Sie zwar noch eine Gasheizung einbauen, diese muss aber zu 65 Prozent mit Biogas oder Wasserstoff betrieben werden.
Ausnahme: Die Wärmeplanung Ihrer Kommune sieht vor, dass das Gasnetz auf Wasserstoff umgestellt wird. Dann können Sie die Heizung bis zur Umstellung noch zu 100 Prozent mit Gas betreiben, wenn diese danach auf Wasserstoff umgerüstet werden kann.
Überhaupt ist die Wärmeplanung Ihrer Kommune letztlich ausschlaggebend dafür, welche Fristen und Bedingungen künftig vor Ort gelten werden.
Heizungsgesetz: Das gilt ab 2024 für Neubauten
Wer 2024 einen Bauantrag plant, muss künftig stärker auf Erneuerbare Energien setzen. Ein Haus in einem Neubaugebiet muss dann eine Heizung haben, die mindestens zu 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzt. Außerhalb eines Neubaugebiets gilt diese Pflicht erst ab dem Jahr 2026.
Sanierungspflicht bei Heizungen, die ist älter als 30 Jahre sind
Schon vor dem neuen Gebäudeenergiegesetz gab es eine gesetzliche Sanierungspflicht. Die sieht unter anderem vor, dass Sie eine Heizung austauschen müssen, wenn diese älter als 30 Jahre ist.
Ausnahme: Sie wohnen schon länger als Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus, oder haben einen Brennwertkessel oder Niedertemperatur-Heizkessel.
Lassen Sie sich vor der Entscheidung für eine Heizung am besten durch Energieeffizienzexperten oder Heizungsbauer beraten. Auch die Verbraucherzentralen bieten Energieberatungen an.