Heizkosten werden nach Verbrauch abgerechnet

Berlin · (dpa) Heizkosten in Mehrfamilienhäusern müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das bestimmt die Heizkostenverordnung. Deshalb sind alle Wohnungen beziehungsweise alle Zimmer und Heizkörper mit Erfassungssystemen ausgerüstet. Diese müssen einmal im Jahr abgelesen werden. Die Werte dienen als Grundlage für die Verbrauchsabrechnung, teilte der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit.

Was aber, wenn der Verbrauch, zum Beispiel wegen eines Geräteausfalls, nicht abgelesen werden kann? In derartigen Ausnahmefällen darf der Energieverbrauch des Mieters geschätzt werden. Das gilt laut DMB auch, wenn falsch abgelesen wurde - etwa bei Computerfehlern, Verlust der Ablese-Daten oder einer versehentlich unterbliebenen Ablesung.

Die Heizkostenverordnung gibt vor, wie der Vermieter den Wert schätzen muss. Er kann den Verbrauch vergleichbarer Räume oder Wohnungen im Haus innerhalb der aktuellen Abrechnungsperiode zugrunde legen. Oder er greift auf den Verbrauch der betroffenen Räume oder Wohnungen in einer früheren Abrechnungsperiode zurück. Höchstens 25 Prozent der Wohnfläche des Hauses darf der Vermieter schätzen, um die Verbrauchsabrechnung zu retten. Wird diese Grenze überschritten, ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich. Dann muss der Vermieter die Heizkosten nach der Wohnfläche verteilen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort