Heizen mit Holz Kaminofen: Es droht drakonisches Bußgeld bei Missachtung dieser Regel

Falls Sie ihr Haus mit einem älteren Kaminofen beheizen wollen, gibt es einige Regeln zu beachten. Achtung, bei Zuwiderhandlung droht ein Knallhart-Bußgeld.

Während die Menschen in Deutschland monatelang mit Hitzewellen zu kämpfen hatten, machten sich angesichts der Energiekrise einige vorausschauende Immobilien-Besitzer bereits Gedanken über den Winter. Im Gleichschritt mit den explodierenden Gas- und Strom-Preisen stieg auch die Nachfrage nach neuen Kaminöfen. Nun, da im September der erste Temperatursturz die kommende kalte Jahreszeit ankündigt, sind neue Öfen Mangelware. Glücklich sind daher jene, die bereits einen Kaminofen besitzen.

Feinstaubemissionen sorgen jährlich für zehntausende Tote in Deutschland

Vor allem Heizungen mit Holzpellets erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit. Die feinen Pellets aus Holz werden bislang als regenerativer Brennstoff eingestuft. Neuanschaffungen von Pellet-Heizungen werden daher staatlich gefördert. Für den Kauf eines Kaminofens gilt das allerdings nicht. Wegen der hohen Feinstaubbelastung gilt das Heizen mit Holz als dreckige Alternative zu Gas. Entsprechend sind die gesetzlichen Regelungen streng.

Wie gefährlich die Belastung durch Feinstaub werden kann, zeigen die Zahlen der Europäischen Umweltagentur. Demnach sind allein in Deutschland im Jahr 2019 insgesamt 53 800 Menschen an den Folgen einer dauerhaften Belastung mit Feinstaub gestorben. Wer jetzt an Autoabgasen in Großstädten denkt, sieht sich getäuscht, denn inzwischen wird die Feinstaubbelastung stärker durch Holz vorangetrieben als durch Autos.

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Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Emissionsgrenzen und Fristen für einen Kaminofen

Obgleich sich die Luftqualität in Deutschland verbessert hat, schlug Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes, vor, Abschied vom Heizen mit Holz in Privathaushalten zu nehmen. Seit 2015 müssen ältere Öfen nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Besitzer von Kaminöfen, die von 1985 bis 1994 gebaut wurden, galt 2020 als Fristende. Bis Ende 2024 ist der Nachweis für jene Feuerstätten fällig, die ab 1995 gebaut wurden.

  • Betroffen sind Kaminöfen in denen Holz, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle verbrannt wird.
  • Ist ein Kaminofen nach 2010 auf den Markt gekommen, sollte er gewöhnlich die strengen Gesetzesvorgaben erfüllen.
  • Ausnahmen – diese Kaminöfen dürfen weiterbetrieben werden: Historische Öfen, die vor 1950 eingebaut wurden oder Immobilien, die nur über diese eine Feuerstelle beheizt werden können. Weitere Ausnahmen gelten für: Kochöfen, Grundöfen, Backöfen und Badeöfen.
  • Emissions-Grenzwerte: 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub und vier Gramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid.

Grundsätzlich ist das Alter eines Ofens aus dem angebrachten Typenschild abzuleiten. Andernfalls müssen die Feinstaubwerte von einem Schornsteinfeger gemessen werden. Nach Angaben des Umweltministeriums belaufen sich die Kosten für eine solche Messung bei etwa 150 Euro.

Falls Sie sich einen neuen Kaminofen kaufe, können Sie diesen aber nicht direkt in Betrieb nehmen. Gemäß der Landesbauordnung im Saarland muss „ein Bezirksschornsteinfegermeister die sichere Benutzbarkeit und Abführung der Abgase oder der Verbrennungsgase bescheinigen“.

Weiterbetrieb eines Kaminofens trotz Grenzwertüberschreitung – hohes Bußgeld droht

Immobilien-Besitzer müssen ihrem Bezirksschornsteinfeger die Einhaltung der Emissions-Grenzwerte nachweisen. Gegenwärtig werden für einen Kaminofen zwei Kontrollen in sieben Jahren durchgeführt. Beachten Sie aber, dass Schornsteinfeger nicht unaufgefordert die Feinstaubbelastung messen. Wenn Sie einen Nachweis für die Einhaltung der Messwerte benötigen, müssen Sie das kommunizieren.

Falls ihr alter Kamin die Grenzwerte übersteigt, ist eine Weiternutzung untersagt. Sie bekommen dann eine Frist genannt, um ihren Kaminofen umzurüsten oder auszutauschen. Falls sie dem nicht folgeleisten, schreitet das Ordnungsamt ein und es droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro!

Wie häufig darf man einen offenen Kamin benutzen?

Bei offenen Kaminen, die fest ins Mauerwerk eingebaut sind, spielen die Emissionen keine Rolle. Ausschließlich folgende Brennstoffe sind für das Verbrennen in einem offenen Kamin erlaubt:

  • Stein- und Braunkohle
  • Grill-Holzkohle und entsprechende Briketts
  • Naturbelassenes stückiges Holz sowie Reisig und Zapfen
  • Naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere Sägemehl, Späne und Schleifstaub

In der Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes heißt es: „Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden“ Eine dauerhafte Nutzung als Wohnraumheizung ist untersagt. Die gültige Nutzungsdauer wurde bereits 1991 seitens des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz konkretisiert: Der Betrieb eines offenen Kamins ist seither auf acht Tage im Monat für je fünf Stunden beschränkt – perfekt für mehrere romantische Abendessen.

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