Immobilien Hecken am Hang dürfen höher wachsen
Karlsruhe · Grundsätzlich dürfen Hecken, Sträucher oder Bäume nicht höher als zwei Meter sein, wenn sie weniger als zwei Meter von der Grundstückgrenze zum Nachbarn entfernt stehen. Bei Hang-Grundstücken muss auch die Höhe des Hanges berücksichtigt werden, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: V ZR 230/16). Liege das Grundstück des Nachbarn 50 Zentimeter höher, dürften auch die Hecken 2,50 Meter hoch werden.
29.11.2018
, 20:32 Uhr