Revision beim BGH Handwerkerkosten steuerlich absetzbar

Berlin · () Wer sich beim Reparieren oder Renovieren vom Handwerker unterstützen lässt, kann die Ausgaben für den Profi in der Einkommensteuererklärung absetzen.

„Damit lassen sich bis zu 1200 Euro pro Jahr an Einkommensteuern sparen“, rechnet Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler vor. Bisher erkennt die Finanzverwaltung dabei die Ausgaben nur an, wenn die Handwerksarbeiten im oder in der direkten Umgebung des Hauses ausgeführt werden. Erfolgt die Reparatur hingegen in der Werkstatt des Handwerkers, streicht das Finanzamt die Ausgaben, weil der Bezug zum Haushalt fehle. Das könnte sich jetzt ändern, denn das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat den Steuerabzug in einem solchen Fall erlaubt (Az.: 12 K 12040/17). Konkret ging es um ein Hoftor, das bei der Klägerin ausgebaut, in der Werkstatt des Tischlers repariert und anschließend wieder eingebaut wurde. Hier muss nun der BGH entscheiden.

(dpa)
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