Geruchsbelästigung aus Wohnung kann Kündigungsgrund sein

Bonn · Eine andauernde und schwere Geruchsbelästigung aus einer Mietwohnung kann ein Grund für eine Kündigung sein. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn , berichtet die "Neue juristische Wochenschrift".

Denn durch die erhebliche Geruchsbelästigung, die von seiner Wohnung ausgeht, stört der Mieter massiv den Hausfrieden.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter seine Wohnung nicht mehr richtig geputzt. Es breitete sich daraufhin im Haus ein strenger Geruch aus. Nachdem sich Mitbewohner beschwert hatten, mahnte die Vermieterin den älteren Herrn ab und setzte ihm eine Frist von einem Monat, um seine Wohnung zu säubern. Gleichzeitig drohte sie mit einer fristlosen Kündigung, sollte es nach Fristablauf immer noch stinken.

Weil der Mieter der Aufforderung nicht nachkam, wurde das Mietverhältnis gekündigt. Zu Recht, wie das Gericht feststellte. Ihm wurde aber als langjährigem Mieter eine zwölfmonatige Räumungsfrist gewährt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort