Gemeinschaft kann Vogelfutter auf Balkon verbieten
München · Meisenknödel und Vogeltränken dürfen nicht immer auf dem eigenen Balkon aufgestellt werden. Zumindest nicht, wenn dadurch zahlreiche Tauben angelockt werden. In diesem Fall kann eine Eigentümergemeinschaft verlangen, dass das Vogelfutter entfernt wird, berichtet die "Neue juristische Wochenschrift" unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München .