Fehlende Steckdosen in Baubeschreibung können teuer werden

Berlin · Offen gestaltete Grundrisse sind inzwischen im Neubau Standard. In vielen Fällen weisen Bauträger und Fertighausanbieter diese Räume ohne Trennwände nur noch als ein Zimmer in der Baubeschreibung aus.

Küchen und Esszimmer, vielleicht sogar noch das Wohnzimmer gehören zum Beispiel zusammen. Das kann zum Problem werden. Denn es werden dann auch weniger Steckdosen und Kommunikationsanschlüsse eingeplant. Hartmut Zander von der Initiative Elektro+ rät daher Bauherren, die sogenannte Richtlinie RAL-RG 678 in die Bauleistungsbeschreibung aufzunehmen.

Diese gliedert einen Raum nach Wohnbereichen und legt eine bestimmte Anzahl von Anschlüssen für einen bestimmten gewählten Ausstattungswert fest. Ausstattungswert eins, angeben mit einem Stern, ist der Mindestumfang, drei ist für Haushalte mit vielen elektrischen Geräten gedacht. In einer zwölf bis 20 Quadratmeter großen Küche werden in der Kategorie zwei 18 Steckdosen und drei Leuchtenanschlüsse eingeplant, im angrenzenden Esszimmer zusätzlich 16 Steckdosen und zwei Anschlüsse für Leuchten.

Zander empfiehlt, auf dem Bauplan einzelne Wohnbereiche mit Linien zu trennen und diesen Plan zusammen mit der RAL-Richtlinie in die Beschreibung der Bauleistung aufzunehmen. Das vermeide Missverständnisse. Kann der Bauherr später nicht vertraglich nachweisen, dass die Elektroausstattung geregelt wurde, bezahlt er unter Umständen einen Aufpreis für jede Steckdose, die extra installiert wird.

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