Energielabel gilt ab diesem Jahr auch für Lüftungsanlagen

Düsseldorf · Immer mehr Geräte bekommen ein sogenanntes Energieeffizienzlabel. Zu erkennen ist es an der bunten Skala von Rot bis Grün. Seit 1. Januar diesen Jahres gibt es dieses nun auch für Lüftungsanlagen für Wohnungen.

Sie können in Klassen von A+ bis G eingeteilt werden und zwar anhand der Menge an Energie, die eine Anlage theoretisch gegenüber einer Lüftung mit geöffneten Fenstern einspart, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Wärmeverlust, den das Öffnen der Fenster bewirken würde, wird mit dem Stromverbrauch der Geräte aufgerechnet, bei denen Fenster nicht geöffnet werden müssen.

Was heißt das konkret? Geräte der Effizienzklasse G sparen keine Energie ein, Anlagen mit A+ sparen trotz ihres Stromverbrauchs mindestens 42 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche mittels Wärmerückgewinnung. Allerdings betonen die Verbraucherschützer, dass es sich dabei nur um theoretische Richtgrößen handelt. In der Praxis ist die Einsparung abhängig von der Dichtheit der Wohnung. Diese Klassen gelten nur bis 2018, dann fallen die schlechtesten Einteilungen E, F und G weg. Geräte mit Verbrauchswerten, die in diese Kategorien fallen, dürfen dann nicht mehr in den Handel kommen. Ziel ist, dass dann nur noch Geräte zulässig sind, die mindestens 20 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter einsparen. Weitere wichtige Infos auf dem Label für Verbraucher sind der Nennluftvolumenstrom: Damit können sie abschätzen, ob die Lüftungsanlage passgenau für die Größe der Wohnung ist. Außerdem wird die Lautstärke des Gerätes angegeben. Seit 2016 liegt die Obergrenze bei 45 Dezibel, ab 2018 bei 40 Dezibel.

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